- Volume 3 (2013), Issue 2
- Vol. 3 (2013), No. 2
- >
- Pages 80 - 85
- pp. 80 - 85
Im April 2013 trat das Planungsvereinheitlichungsgesetz in Kraft. Ursprünglich war das Gesetzesvorhaben mit der Idee gestartet, die im Zuge der Bestrebungen um Verfahrensbeschleunigung (insbesondere durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 20061) in den einzelnen Fachgesetzen verstreuten Beschleunigungsinstrumente in das VwVfG zu überführen.2 Dies betraf, unter anderem, handhabbare Regelungen für einen fakultativen Erörterungstermin. Durch den