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Der Vorhabenbegriff „integrierte chemische Anlagen“ im Sinne des UVPG und der 4. BImSchV

Alexander Schink


I. Ausgangslage Bereits die UVP-Richtlinie von 19851 enthielt eine Verpflichtung, für integrierte chemische Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das deutsche UVP-Recht hat diese Verpflichtung übernommen und in Nr. 4.1 der Anlage 1 UVPG Vorhaben einer integrierten chemischen Anlage einer unbedingten Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen. Die Formulierungen für den Begriff der integrierten chemischen Anlage hab

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(e.g. A | 000123 | 01)

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