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Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen – Auswirkungen auf den Vollzug der Länder

Andreas Wasielewski


I. Einleitung Die Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU) war in ihren wesentlichen Teilen bis zum 7.1.2013 in nationales Recht umzusetzen.1 Sie ersetzt die IVU-Richtlinie2 und fasst diese mit sechs weiteren sektoralen Richtlinien zusammen.3 Damit stellt sie eine Weiterentwicklung des zentralen europäischen Industrieanlagenzulassungs- und – überwachungsrechts dar. Der Bundesrat hat im sog. zweiten Durchgang dem vom Deutschen Bundestag am 8.11

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(e.g. A | 000123 | 01)

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