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Veränderungen im Störfallrecht durch die Seveso III-Richtlinie

Hartmut Scheidmann


I. Hintergrund Die sog. „Seveso-Richtlinien“ sind seit jeher das europarechtliche Instrument zur einheitlichen Regelung der Sicherheit von Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Sie dienen dem europaweit zu gewährleistenden Ziel, schwere Unfälle aufgrund des Umganges mit großen Mengen gefährlicher Stoffe bzw. von Gemischen solcher Stoffe im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit zu verhüten oder zumindest die Folgen solcher U

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(e.g. A | 000123 | 01)

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