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Zur Klagebefugnis bei Nachbarklagen gegen Tierhaltungsanlagen

Peter Kersandt Und Heidi Stockhaus


Mit Urteilen vom 20.9.2012 hat das VG Weimar1 drei Nachbarklagen gegen eine Tierhaltungsanlage südlich von Erfurt (Thüringen) jeweils wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen. In den Entscheidungsgründen legt das Gericht ausführlich dar, warum die Kläger durch die dem Anlagenbetreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht in nachbarschützenden Rechtsvorschriften verletzt sind und durch die Anlage offensichtlich und eindeutig

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(e.g. A | 000123 | 01)

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