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Gewerbliche Tierhaltungsanlagen nach der Baurechtsnovelle

Stephan Birko


Die Anzahl gewerblicher Tierhaltungsanlagen, die meist im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB1 errichtet werden, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Außenbereich droht sich – so ist zu lesen – von einem primär landwirtschaftlich genutzten Raum mit wichtigen Funktionen für Natur und Mensch nahezu flächendeckend in einen Standort der industriellen Tierhaltung zu verwandeln, weil sich 80 % bis 90 % der neuen Bauanträge auf gewerbliche Tierhaltung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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