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Zurückhalten von Emissionszertifikaten im Wege des „set-aside“

Claudia Aubel-Pump


Ist ein „set-aside“ vereinbar mit der Emissionshandelsrichtlinie?
Die aktuelle Diskussion zum set-aside bezieht sich auf das Zurückhalten („temporäres set-aside“1) und ggf. spätere Erlöschen („permanentes set-aside“2) von Zertifikaten während der 3. Handelsperiode, um auf diese Weise den Markt für Zertifikate zu verknappen und so einen Preisanstieg zu erreichen. Die Vereinbarkeit eines „set-aside 2013–2020“ mit der Emissionshandelsrichtlinie3 (im Folgenden

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(e.g. A | 000123 | 01)

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