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Zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 21.12.2011 auf die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS)

Simon Spyra


I. Vorbemerkung Der internationale Luftverkehr ist seit dem 1.1.2012 auf der Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie in der durch die Richtlinie 2008/101/EG1 (Luftverkehrsrichtlinie) geänderten Fassung, die am 2.2.2009 in Kraft getreten ist, in das EU ETS einbezogen. Bis zum Inkrafttreten der Luftverkehrsrichtlinie wurden die internationalen Luftverkehrsemissionen bislang von keinem internationalen, europäischen oder nationalen Regelwerk mit der Absicht e

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(e.g. A | 000123 | 01)

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