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Emissionshandel ab 2013 – auch weiterhin ohne Abfallverbrennungsanlagen?

Dr. Stefan Kobes und Bernhard Burkert


Abfallverbrennungsanlagen waren in den ersten beiden Handelsperioden 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012 ausnahmslos vom Emissionshandel ausgenommen. Das mit Blick auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 umfassend novellierte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG 2011) sieht in § 2 Abs. 5 Nr. 3 wiederum eine Ausnahmeregel für Abfallverbrennungsanlagen vor.1 Stärker als bei der Vorgängerregelung in § 2 Abs. 5 Alt. 1 TEHG 20042 stellt sich bei der neuen Ausnahmeregel jedoch die Fr

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(e.g. A | 000123 | 01)

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