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Die Betriebseinstellung im Emissionshandel

Christian Zimmermann Und Stephan Birko


Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen. Die Anlagenbetreiber dürfen allerdings nicht darauf vertrauen, das

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(e.g. A | 000123 | 01)

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