- Volume 1 (2011), Issue 6
- Vol. 1 (2011), No. 6
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- Pages 288 - 294
- pp. 288 - 294
Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen. Die Anlagenbetreiber dürfen allerdings nicht darauf vertrauen, das