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Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 12.5.2011 zum Verbandsklagerecht für Umweltverbände

Annette Kleinschnittger


Vorbemerkung Am 12.5.2011 hat der EuGH entschieden,2 dass die in § 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) geregelte Beschränkung des Klagerechts der Umweltverbände auf die Geltendmachung solcher Vorschriften, die Rechte Einzelner begründen, mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 10a UVP-RL3 nicht vereinbar ist. Gerichte haben auf Klagen anerkannter Umweltverbände auch zu prüfen, ob ein Vorhaben, auf das die Richtlinie Anwendung findet, gegen unio

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(e.g. A | 000123 | 01)

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