- Volume 1 (2011), Issue 6
- Vol. 1 (2011), No. 6
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- Pages 280 - 287
- pp. 280 - 287
Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 12.5.2011 zum Verbandsklagerecht für Umweltverbände
Vorbemerkung Am 12.5.2011 hat der EuGH entschieden,2 dass die in § 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) geregelte Beschränkung des Klagerechts der Umweltverbände auf die Geltendmachung solcher Vorschriften, die Rechte Einzelner begründen, mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 10a UVP-RL3 nicht vereinbar ist. Gerichte haben auf Klagen anerkannter Umweltverbände auch zu prüfen, ob ein Vorhaben, auf das die Richtlinie Anwendung findet, gegen unio