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Emissionshandel ab 2013 – die neuen Zuteilungsregeln gemäß der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020)

Dr. Markus Ehrmann


Am 22.9.2011 hat der Deutsche Bundestag der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) zugestimmt, nachdem sie bereits am 24.8.2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Damit ist diese Verordnung nach ihrer Verkündung am 30.9.2011 in Kraft getreten. Sie bildet die wesentliche Rechtsgrundlage für die Beantragung von Emissionsberechtigungen für die dritte Zuteilungsperiode 2013 bis 2020. Diese Beantragung hat innerhalb einer dreimonatigen Frist im Herbst 201

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(e.g. A | 000123 | 01)

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