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Die Stilllegung von Industrieanlagen in Umsetzung von Art. 22 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Apl. Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden


I. Einführung Bis Anfang Januar 2013 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive – IED) (2010/75/EU1), auch kurz IE-Richtlinie genannt, die am 6.1.2011 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umsetzen. Bereits jetzt ist um die Weise und Reichweite der Umsetzung aus Sicht des Bodenschutzrechts eine größere Diskussion entbrannt. Der Beitrag stellt zunächst die Ausgangsposition der Grundverzahn

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(e.g. A | 000123 | 01)

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