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Lärmaktionsplanung Stadt Augsburg – Erfahrungsbericht

Bericht


Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde am 25.6.2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassen. Mithilfe der Richtlinie soll über ein europaweites gemeinsames Konzept das Ziel verfolgt werden, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Umgebungslärm im Sinn der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriebetri

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(e.g. A | 000123 | 01)

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