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Die schalltechnische Überplanung von bebauten Gewerbe- und Industriegebieten mit Emissionskontingenten

Andrea Versteyl, Johann Storr Und Dr. Gernot Schiller


Bei einer Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete stellt sich oftmals die Frage nach einem wirksamen Lärmschutz für umliegende Wohnnutzungen.1 Um zu verhindern, dass durch die anzusiedelnden Gewerbebetriebe das zulässige Lärmschutzniveau überschritten wird, kann im Bebauungsplan eine Geräusch-Emissionskontingentierung auf der Grundlage der „DIN 45691 Geräuschkontingentierung“2 festgesetzt werden. Besondere tatsächliche wie rec

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(e.g. A | 000123 | 01)

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