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Zukünftige Überwachung von Industrieanlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED)

Achim Halmschlag


I. Entwicklung hin zur IED Bereits nach bisheriger Rechtslage durch die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie)1 waren die Mitgliedsstaaten zwar angehalten, Neuanlagen nur bei Ein - haltung der Bestimmungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT; im Englischen abgekürzt BAT – Best Avail able Techniques) zu genehmigen und umweltrelevante Altanlagen auf diese Standards zu überprüfen (dies

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(e.g. A | 000123 | 01)

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