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Emissionshandelspflicht und Biomasse – Die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs.5 Alt.2 TEHG

Christian Zimmermann Und Dr. Gernot-Rüdiger Engel


I. Einleitung Der Umfang und die Komplexität des Klimaschutzes erfordern nicht nur ein einziges Instrument wie die Förderung des Einsatzes erneuerbaren Energien, sondern eine Vielzahl weiterer Ansätze. Dazu gehört unter anderem auch der Emissionshandel.1 Mit der Einführung des Emissionshandels im Jahr 20052 drohten Anlagen in Deutschland, die für den produzier - ten Strom eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG 2004)

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(e.g. A | 000123 | 01)

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