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Aktuelle Fragen des besonderen Artenschutzes im Immissionsschutzrecht

Marcus Lau


Das in weiten Teilen unionsrechtlich unterlegte besondere Artenschutzrecht durchwirkt auch das Immissionsschutzrecht. Wegen seines Handlungsbezugs, zugleich aber vorsorgenden Schutzansatzes begleitet der besondere Artenschutz den Anlagenbetreiber vom Genehmigungsverfahren bis in den alltäglichen Betrieb. Längst sind hier noch nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere die jüngere Rechtsprechung hat jedoch dazu beigetragen, dass hinsichtlich dieser schwierigen Rechtsmaterie inzwischen ein Mindestmaß an Rechtssicherheit besteht. Der Beitrag geht einigen ausgewählten aktuellen Fragen des besonderen Artenschutzrechts nach, die gerade auch im Immissionsschutzrecht von großer praktischer Bedeutung sind. Behandelt werden Fragen zum fachlichen Beurteilungsspielraum, den die Rechtsprechung der zuständigen Behörde hier zugesteht, Fragen der Bestandserfassung und Ermittlungstiefe, nach wie vor strittige Detailfragen zu den einzelnen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie zur Ausnahmeentscheidung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG und Fragen der Einwirkungsmöglichkeiten des besonderen Artenschutzrechts auf den Betrieb bestandskräftig genehmigter Anlagen.

Der Autor ist Partner bei Füßer & Kollegen, Leipzig (www.fuesser.de).

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(e.g. A | 000123 | 01)

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